Zum Hauptinhalt springen

Prüfung von Kranen und Hebezeugen

Prüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)


Hebezeug- und Kranprüfungen

Krane und Hebezeuge sind auf Baustellen, aber auch in der Fertigungsindustrie, in der Logistik und in anderen Branchen täglich im Einsatz. Ohne die Hebewirkungen, die diese Krane alltäglich verrichten, wären viele Vorgänge in der modernen Warenwirtschaft und dem internationalen Handel nicht denkbar.

Das Bewegen großer Lasten geht selbstverständlich auch mit hoher Verantwortung einher. Deshalb sind für die Hebeanlagen entsprechende Kranüberprüfungen in Österreich vorgesehen. Als erfahrener Prüfbetrieb unterstützt Sie KRENN & SCHWARZ bei der wiederkehrenden Prüfung für Kran- und Hebezeuge, sodass Sie Ihren Prüfpflichten laut Arbeitsmittelverordnung nachkommen können.


Prüfungen für alle Arten von Kran- und Hebezeugen

Als professionelle Prüfstelle für Kran- und Maschinenüberprüfungen decken wir ein breites Portfolio an Arbeitsmitteln ab, die laut Arbeitsmittelverordnung regelmäßigen Funktions- und Sicherheitschecks unterzogen werden müssen. Dazu gehören unter anderem:

Prüfungen von Kranen: wie Baudrehkrane, Fahrzeugkrane, Raupenkrane, Laufkrane, Bockkrane und Portalkrane. Ebenso erfüllen wir für Sie die Prüfpflicht von Krananlagen wie Wandschwenkkranen, Säulendrehkranen, aber auch Einschienenkranen und Katzfahrbahnen. Selbstverständlich prüfen wir auch sämtliche Sonderkrane wie z.B. Hafenmobilkrane und Gießkrane.

Prüfungen von Hebezeugen: zu diesen zählen für uns Bagger im Hebeeinsatz, Bauaufzüge und Transportbühnen, Hubarbeitsbühnen, Scherenhubtische, Autoehebebühnen, Grubenheber, Abrollkipper und Absetzkipper, Ladebordwände, Anpass-Rampen, Winden, Lasttraversen und Frontlader.

Sicherheitsprüfungen von Staplern: Wir überprüfen nicht nur Hubstapler und Teleskopstapler, sondern auch Regalbediengeräte sowie das dazugehörige Staplerzubehör wie Arbeitskörbe, Betonsilos mit Personenaufnahmemittel oder Lastaufnahmemittel wie Palettengabeln und Schuttmulden.

Sicherheitsprüfungen im Freizeitsektor: Zu unserer Expertise zählen auch Prüfungen im Freizeitbereich wie z.B. die Prüfung von Bühnentechnik wie Maschinenzüge, Podien und Vorhangtechnik. Ebenso übernehmen wir etwa für Gemeinden die Prüfung von Spiel- und Sportgeräten auf Spielplätzen, in Turnhallen und in Schulen. Fliegende Bauten wie Zelte, Trampoline, Fahrgeschäfte und Bungee-Anlagen werden ebenso von uns fachmännisch geprüft.

Weitere prüfungspflichtige Arbeitsmittel: Bei Prüfungen in Industriebetrieben zählen auch die Prüfungen von Schiebetoren und -türen, Rolltoren, Drehtoren, Sektionaltoren und Schranken zu unseren Aufgaben. Auch fahrbare Regalanlagen, Stetigförderer sowie Dach- und Fassadenbefahranlagen, Kaminfahranlagen sowie Hängebühnen zählen zu unserem Arbeitsfeld. Dazu unterziehen wir alle Formen von Anschlagmitteln wie Ketten- und Seilgehänge, Hebegurte, Rundschlingen, aber auch Absturzsicherungen, persönliche Schutzausrüstungen wie Auffanggurte oder Dreibein exakten Sicherheitschecks. Ein wichtiger Sektor unserer Arbeit umfasst außerdem die Prüfung von Feuerwehrausstattung wie Drehleitern, Bergewinden, Hubrettungsbühnen und Fahrzeugkranen.

Arten von Prüfungen laut Arbeitsmittelverordnung

Je nach Erfordernis kann es bei Kran- und Hebezeugprüfungen zu unterschiedlichen Prüfverfahren kommen. Abhängig ist dieses von der Art des Arbeitsmittels, dem Alter und der Nutzungshäufigkeit.

  • Erstprüfung/Abnahmeprüfung laut §7: Die Abnahmeprüfung von Kranen und Hebezeugen wird vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt.
  • Wiederkehrende Prüfung laut §8: Diese in regelmäßigen Abständen vorgenommene Prüfung stellt sicher, dass Krane und Hebezeuge auch über die Lebensdauer hinweg betriebsbereit und sicher sind.
  • Sonderprüfungen: Zu Sonderprüfungen von Kranen und Hebezeug kann es kommen, wenn durch besondere Vorfälle wie Naturereignisse oder Unfälle erhöhtes Risikopotenzial z.B. durch eventuelle Beschädigungen besteht.

Wer darf Kran- und Hebezeug prüfen?

Die Prüfpflichten und Regelungen für Krane und Hebezeuge sind klar in der Arbeitsmittelverordnung festgelegt. Für einige Modelle können die Prüfungen durch die Hersteller selbst durchgeführt werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, Prüfstellen wie KRENN & SCHWARZ zu bestellen, die von der österreichischen Akkreditierungsstelle dazu befugt wurden.

Welche Kosten für die Kran- und Hebezeugprüfung anfallen, ist abhängig von der Maschinenart, der Nutzungshäufigkeit und dem Alter der Anlagen. Selbstverständlich stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu jenen Kosten, die Unfälle infolge von Wartungsmängeln, Materialermüdung oder falschen Einstellungen zu tragen kommen können. Darüber hinaus lassen sich durch regelmäßige Prüfungen die Betriebskosten senken und die Lebensdauer der Krane erhöhen.


Kran- und Hebezeugprüfungen bei KRENN & SCHWARZ

KRENN & SCHWARZ bietet Ihnen alle gängigen Kran- und Hebezeugprüfungen an. Als akkreditiertes Prüfunternehmen für Krane und Hebezeuganlagen beschäftigen wir erfahrene Techniker, die die vorgeschriebenen Prüfungen verlässlich und fachmännisch durchführen.